Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4309
OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22 (https://dejure.org/2023,4309)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2023 - 5 S 37.22 (https://dejure.org/2023,4309)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2023 - 5 S 37.22 (https://dejure.org/2023,4309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 4 ZwVbG, § 2 Abs 2 Nr 3 ZwVbG, § 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG
    Rückführungsaufforderung wegen Zweckentfremdung von Wohnungen in denkmalgeschütztem Haus

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 4 WoZwEntfrG BE, § 2 Abs 2 Nr 3 WoZwEntfrG BE, § 2 Abs 2 Nr 4 WoZwEntfrG BE, § 4 Abs 1 WoZwEntfrG BE, DSchG BE
    Zweckentfremdung - Rückführungsaufforderung - Zwangsgeldandrohung - Wohnraum - Eilantrag erfolglos - Beschwerde erfolglos - Leerstand - Wiederherstellung der Bewohnbarkeit - Verkaufsabsicht (unerheblich) - Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (unerheblich) - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückführungsaufforderung wegen Zweckentfremdung von Wohnungen - Denkmalschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 5 S 26.22

    Zweckentfremdungsgenehmigung bei Leerstand einer Wohnung?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22
    Der Senat hat hierzu in einem vergleichbaren Verfahren - OVG 5 S 55/21 - mit Beschluss vom 28. November 2022 (vgl. auch OVG 5 S 38/22 sowie OVG 5 S 26/22, jeweils Beschlüsse vom 28. November 2022) ausgeführt:.

    Es ist der Antragstellerin unbenommen, ihren Anspruch auf Bildung von Wohnungseigentum in dem dafür vorgesehenen Rechtsschutzverfahren zu verfolgen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 28. November 2022 - OVG 5 S 55/21 und OVG 5 S 26/22 -).

  • LG Koblenz, 08.11.2023 - 5 S 38/22
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22
    Der Senat hat hierzu in einem vergleichbaren Verfahren - OVG 5 S 55/21 - mit Beschluss vom 28. November 2022 (vgl. auch OVG 5 S 38/22 sowie OVG 5 S 26/22, jeweils Beschlüsse vom 28. November 2022) ausgeführt:.

    Ermessensfehlerhaft ist die Rückführungsaufforderung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht oder falls die Wohnzuführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (hierzu vgl. Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 5 S 38/22 -).

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22
    Diese Möglichkeit aber ist, bei gegebener unzureichender Versorgungslage, verfassungsrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 68, zu Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22
    Sie negiert, dass die Ausgestaltung des § 4 Abs. 1 Satz 1 ZwVbG als "Soll"-Vorschrift das Bezirksamt in der Regel zum Einschreiten verpflichtet, wenn - wie hier - eine Zweckentfremdung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 -, juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 12.07.2023 - 6 K 264.21

    Zweckentfremdungsverbot kann auch für Bauruine gelten

    Wer sich auf die Unzumutbarkeit der Wiederherstellung beruft, trägt für ihr Vorliegen die materielle Beweislast (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2023 - OVG 5 S 37/22 - juris Rn. 10 f.) bzw. zumindest eine gesteigerte Darlegungslast (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - 3 S 1762/22 - juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht